Eingehende E-Rechnungen
XRechnung empfangen als Kleinunternehmer
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes in Deutschland ansässige Unternehmen — Kleinunternehmer eingeschlossen — E-Rechnungen nach EN 16931 empfangen, lesen und archivieren können. Ausstellen musst du sie nicht, öffnen schon. XRechnung ist rohes XML; Skrolla macht daraus eine lesbare Seite und ein PDF — lokal im Browser.
Was im Postfach landet
XRechnung ist strukturierte Rechnungsdaten ohne lesbare Schicht. In der Praxis zwei Syntaxen: UBL 2.1 und UN/CEFACT CII (häufig XRechnung 3.x). Beide enthalten Verkäufer, Käufer, Positionen, Steuer und Zahlungsdaten als XML.
Dein Geschäftskunde braucht dafür nicht deine Zustimmung. Eine funktionierende E-Mail-Adresse kann die Empfangspflicht technisch erfüllen — lesen musst du die Datei trotzdem können.
Was Skrolla mit der Datei macht
XML in den E-Rechnung-Leser ziehen. Skrolla parst lokal — kein Upload — zeigt Positionen und Summen, erlaubt PDF-Download und legt das Original-XML im Browser-Archiv ab.
Die kostenlose Stufe umfasst drei gelesene E-Rechnungen pro Kalendermonat; Pro hebt das Limit auf. Gezählt wird im Browser, nicht auf einem Konto-Server.
- XRechnung in UBL und CII, Gutschriften wo vorhanden
- Profilname aus dem Spezifikations-Identifier (BT-24), nicht geraten
- Beträge in Cent; fehlende Werte als — statt 0,00
Ausstellen ist eine andere Frage
Kleinunternehmer sind vom Ausstellen strukturierter E-Rechnungen nach § 34a Satz 4 UStDV befreit. Größere Unternehmen haben ab 2027/2028 Stufen für die Ausgabe. Skrolla hilft beim Lesen und Archivieren eingehender Dateien — keine XRechnung für ausgehende Rechnungen.
Diese Seite fasst öffentliche Regeln zusammen, wie Skrolla sie für 2026 versteht. Das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wenn es um Geld oder Zweifel geht: Steuerberaterin fragen.
Drei Rechnungen und drei E-Rechnungen pro Monat sind kostenlos. Pro hebt die Limits auf.