§ 19 UStG
Rechnung ohne Umsatzsteuer als Kleinunternehmer
Eine Kleinunternehmer-Rechnung ist kein Netto-plus-USt-Dokument. Seit der Reform 2025 ist der Umsatz nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei — auf der Seite stehen ein Gesamtbetrag und der Hinweis, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird. Skrollas Kleinunternehmer-Modus erzwingt genau dieses Layout.
Keine USt-Spalte, keine USt-Zeilen
§ 34a UStDV will die Vergütung als ein Betrag. Kein Steuersatz, kein Steuerbetrag. „Zur Klarheit“ trotzdem 19 % anzudrucken ist schlechter als Weglassen: Nach § 14c UStG kann Umsatzsteuer fällig werden, die du nicht berechnen durftest.
Skrolla blendet USt-Spalten und Zwischensummen im Kleinunternehmer-Modus aus — auch wenn in einer Position noch ein alter Satz steht.
Der Hinweis, den das Finanzamt erwartet
§ 34a Satz 1 Nr. 5 UStDV verlangt einen Hinweis auf die Kleinunternehmer-Befreiung zusammen mit der Gesamtvergütung. Ein fest vorgeschriebener Satz existiert nicht; Skrolla druckt:
- Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Steuerbefreiung für Kleinunternehmer).
- Auf englischen Rechnungen zusätzlich die anerkannte englische Fassung des Hinweises.
Wenn du aus der Kleinunternehmer-Regelung herauswächst
100.000 € im laufenden Jahr sind eine harte Grenze: der Umsatz, der sie überschreitet, ist bereits steuerpflichtig. Skrolla unterstützt auch Inlands-USt und Reverse Charge — Modus wechseln, bevor du das PDF lädst.
Diese Seite fasst öffentliche Regeln zusammen, wie Skrolla sie für 2026 versteht. Das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wenn es um Geld oder Zweifel geht: Steuerberaterin fragen.
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