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Skrolla

§ 19 UStG

Rechnung ohne Umsatzsteuer als Kleinunternehmer

Eine Kleinunternehmer-Rechnung ist kein Netto-plus-USt-Dokument. Seit der Reform 2025 ist der Umsatz nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei — auf der Seite stehen ein Gesamtbetrag und der Hinweis, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird. Skrollas Kleinunternehmer-Modus erzwingt genau dieses Layout.

Keine USt-Spalte, keine USt-Zeilen

§ 34a UStDV will die Vergütung als ein Betrag. Kein Steuersatz, kein Steuerbetrag. „Zur Klarheit“ trotzdem 19 % anzudrucken ist schlechter als Weglassen: Nach § 14c UStG kann Umsatzsteuer fällig werden, die du nicht berechnen durftest.

Skrolla blendet USt-Spalten und Zwischensummen im Kleinunternehmer-Modus aus — auch wenn in einer Position noch ein alter Satz steht.

Der Hinweis, den das Finanzamt erwartet

§ 34a Satz 1 Nr. 5 UStDV verlangt einen Hinweis auf die Kleinunternehmer-Befreiung zusammen mit der Gesamtvergütung. Ein fest vorgeschriebener Satz existiert nicht; Skrolla druckt:

  • Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Steuerbefreiung für Kleinunternehmer).
  • Auf englischen Rechnungen zusätzlich die anerkannte englische Fassung des Hinweises.

Wenn du aus der Kleinunternehmer-Regelung herauswächst

100.000 € im laufenden Jahr sind eine harte Grenze: der Umsatz, der sie überschreitet, ist bereits steuerpflichtig. Skrolla unterstützt auch Inlands-USt und Reverse Charge — Modus wechseln, bevor du das PDF lädst.

Diese Seite fasst öffentliche Regeln zusammen, wie Skrolla sie für 2026 versteht. Das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wenn es um Geld oder Zweifel geht: Steuerberaterin fragen.

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