Ausgehende Rechnungen
Rechnung schreiben als Kleinunternehmer
Wer nach § 19 UStG als Kleinunternehmer abrechnet, folgt seit dem 1. Januar 2025 einem verkürzten Pflichtenkatalog — „verkürzt“ heißt nicht „beliebig“. Skrolla führt durch die Felder, die § 34a UStDV erwartet, und erzeugt ein sorgfältiges PDF ohne Buchhaltungsprogramm.
Für wen das gedacht ist
Kleinunternehmer-Status hängt am Nettoumsatz: höchstens 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 UStG, Reform 2025). Dein Umsatz ist steuerfrei, nicht nur „ ohne ausgewiesene USt“ — deshalb hat sich der Wortlaut auf der Rechnung geändert.
Skrolla richtet sich an Nebenberuf, freie Abende und kleine Aufträge: eine korrekte Rechnung gelegentlich oder jeden Monat, ohne Kontenrahmen.
Was auf die Seite gehört
§ 34a UStDV erlaubt bei Kleinunternehmer-Rechnungen eine Gesamtvergütung ohne Steuersatz und ohne Steuerbetrag. Skrolla fragt trotzdem den vollständigeren Katalog aus § 14 Abs. 4 UStG ab — ein Feld mehr ist billiger als eine formelle Beanstandung.
- Namen und Anschrift von dir und deinem Kunden
- Steuernummer, USt-IdNr. oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer
- Rechnungsdatum und fortlaufende einmalige Nummer
- Menge und Beschreibung der Leistung, Leistungszeitpunkt oder -zeitraum
- Hinweis nach § 19 UStG zusammen mit der Gesamtvergütung als ein Betrag
Was Skrolla konkret macht
Kurzes Formular, live A4-Vorschau. Pflichtfeld-Prüfung orientiert sich an § 14 Abs. 4 UStG, mit Kleinunternehmer-Erleichterungen wo § 34a greift. Fehler blockieren das PDF, Hinweise nicht.
Entwürfe und Absenderprofile bleiben im Browser. Nichts wird auf Skrollas Server hochgeladen — es gibt keine Rechnungsdatenbank.
Diese Seite fasst öffentliche Regeln zusammen, wie Skrolla sie für 2026 versteht. Das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wenn es um Geld oder Zweifel geht: Steuerberaterin fragen.
Drei Rechnungen und drei E-Rechnungen pro Monat sind kostenlos. Pro hebt die Limits auf.